Seitenbereiche

News
Globalbeiträge zur Sozialversicherung

Illustration

Erscheinungsdatum:

Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Als Vorsorgeaufwendungen können auch an einen ausländischen Sozialversicherungsträger geleistete sogenannte „Globalbeiträge“ geltend gemacht werden. Bei Globalbeiträgen wird nicht zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) unterschieden. Eine Unterteilung des Gesamtbeitrags auf unterschiedliche Vorsorgeaufwendungen ist daher geboten.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.10.2019 IV C 3 -S 2221/09/10013:001 die staatenbezogenen Aufteilungsmaßstäbe für in anderen EU-Staaten geleistete Globalbeiträge für den Veranlagungszeitraum 2020 festgelegt. Die Globalbeiträge sind dabei nach den in diesem Schreiben genannten staatenbezogenen Prozentsätzen aufzuteilen.

Beispielrechnung

Ein lediger Arbeitnehmer zahlt für das Kalenderjahr 2020 in die belgische Sozialversicherung einen Globalbeitrag von € 1.000,00. Der Arbeitnehmer kann den Globalbeitrag in Deutschland wie folgt geltend machen: als Rentenversicherungsbeitrag € 513,80 (= 51,38 % aus € 1.000,00), als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung € 386,70 (= 38,67 % von € 1.000,00) sowie zur Arbeitslosenversicherung € 99,50 (= 9,95 % von € 1.000,00). Der anzusetzende Arbeitgeberanteil für die Höchstbetragsberechnung beträgt 97,96 % von € 1.000,00 = € 979,60.

Brexit

Die in diesem Schreiben für Großbritannien ausgewiesenen Prozentsätze gelten für das gesamte Kalenderjahr 2020, auch im Fall eines Brexits.

Stand: 18. Dezember 2019

Bild: Sport Moments - Fotolia.com

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Markdorf und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.